Als dann 1879 der Geometer R. Guébhard beauftragt wurde, die Dufourkarte zu überarbeiten, verlegte er aufgrund der neuen Geländeaufnahmen die Grenze entlang der damals offensichtlich erscheinenden Wasserscheide südlich des Gletschers, was erstmals auf der Ausgabe von 1882 so auf der Karte erschien. Mit wenigen Ausnahmen wurde normalerweise die Wasserscheide als Grenze anerkannt. Und so war es faktisch auch während über 100 Jahren im Gebiet des Plaine-Morte-Gletschers, bis der Kanton Wallis beim Bundesgericht vorstellig wurde und die alte Grenzziehung von 1863 einklagte. Das Bundesgericht entschied aber mit Urteil vom 14.12.1994, dass die bestehende Grenze entlang der Wasserscheide rechtens sei und wies die Klage des Kantons Wallis ab. (Schädler B., 2016)